Logopädie: Verordnungsgründe (Erwachsene)
Als anerkanntes Heilmittel ist Logopädie eine Regelleistung Ihrer Krankenkasse und wird durch Ihren Haus- oder Facharzt u.a. verordnet bei:
- Aphasie (Sprachstörung)
- Apraxie (Störung der zielgerichteten Ausführungen von Bewegungen)
- Dysarthrie (Sprechstörung)
- Dysathrophonie (Störung der Steuerung und Ausführung der Sprechbewegungen/Koordination Atmung/Sprechen)
- Dyslalie (Aussprachstörungen)
- Dysphagie (Schluckstörungen)
- Dysphonie (Stimmstörungen)