Ergotherapie: Verordnungsgründe (Kinder)
Als anerkanntes Heilmittel ist Ergotherapie eine Regelleistung Ihrer Krankenkasse und wird durch Ihren Haus-, Kinder- oder Facharzt u.a. verordnet bei:
- Konzentrationsstörungen
- Wahrnehmungsstörungen
- Graphomotorischen Auffäligkeiten
- Gleichgewichtsproblemen
- Aufmerksamkeitsdefiziten (ADS/ADHS)
- Autismus
- Entwicklungsverzögerung
- Schwierigkeiten in der Grob- und/oder Feinmotorik
- Schwierigkeiten in der visuellen Wahrnehmung
- Verhaltensauffälligkeiten/auffälliges Sozialverhalten
- Lernschwierigkeiten
- Körperlicher oder geistiger Behinderung